Kontomodelle für unverheiratete mit Kind inkl. Ausgleichszahlungen

Wie vielleicht einige bei Twitter mitbekommen haben, habe ich Nachwuchs bekommen. Nachwuchs bedeutet auch immer ein Einkommensverlust einer Person und führt automatisch zum Streitthema. Aus diesem Grund habe ich mich mit meiner Freundin zusammengesetzt und nach einer fairen Lösung für die Unterhalts- und Lebenskosten gesucht und verschiedene Kontomodelle analysiert.

Beitragsbild Kontomodelle

Mögliche Kontomodelle

An dieser Stelle möchte ich euch einmal kurz alle Kontomodelle vorstellen, bevor ich euch verrate für welches wir uns entschieden haben.

Ein gemeinsames Konto

Wie die Überschrift verrät, gibt es bei diesem Kontomodell nur ein einziges Konto. Auf dieses Konto würden alle Gehaltszahlungen usw. eintreffen und alle Kosten von diesem Konto durchgeführt. Sowohl für "eigene" Dinge (Games, Schmuck, Kleidung) als auch gemeinsame (Miete, Netflix, usw.). Aber auch Sparpläne sind dann von diesem Konto aus durchzuführen.
Da kann es dann zu den ersten Problemen kommen. Wenn einer der beiden es nicht so streng nimmt mit dem sparen wie der andere, ist hier Streit vorprogrammiert! Der eine denkt "oh cool, noch 100€ auf dem Konto, ich geh mal was shoppen", denkt der andere "cool 100€, die können wir anlegen und sparen!".
Da ich eher letzterer Typ bin, war dieses Kontomodell für mich ausgeschlossen.

Das 2-Konten-Modell

Beim 2-Konten-Modell hat jeder sein eigenes Gehaltskonto. Es gibt keine weiteren Konten. Hier ist viel Kommunikation und rechnerei notwendig. Einer zahlt die Miete, der andere zahlt den Strom, Nahrung, ..., in der Hoffnung dass es am Ende des Monats einigermaßen ausgeglichen gelaufen ist. Oder man überweist ständig Geld hin und her. Der eine für die Miete, der andere für den letzten Einkauf... Auf Dauer kann das sehr anstrengend sein, oder der eine hat das Gefühl, er bezahlt zu viel. Ergebnis: Streit ist irgendwann vorprogrammiert

Das 2+1 Konten-Modell

Beim 2+1 Konten-Modell behält jeder sein Gehaltskonto und zusätzlich gibt es ein Gemeinschaftskonto, von dem alle Gemeinsamen Kosten bezahlt werden. Mit der Liste aus meinem Haushaltsplan Beitrag (HIER) könnt ihr eure gemeinsamen Kosten zusammentragen und bezahlt dies von dem "neuen" Konto. Dadurch, dass jeder noch sein eigenes Konto hat, gibt es hier keine Probleme beim persönlichen sparen oder wenn man mal beim shoppen über die strenge schlägt. Zugegeben, dieses Modell machen wir tatsächlich schon seit dem wir zusammengezogen sind. Hin und wieder zahlt man einzelne Dinge in der Praxis dann doch nicht von diesem Konto aber das sind dann in der Regel keine großen Summen. Das ist dann eher mal ein Eis, Popcorn im Kino, Brötchen beim Bäcker oder andere Dinge die man mal eben schnell in Bar zahlt.

Gehalt fällt weg: die faire Lösung

Wie eingangs schon erwähnt, ist der Nachwuchs nun da und ein Gehalt fällt weg. Es gibt zwar noch das Elterngeld, aber das ist ja nicht ansatzweise so viel wie zuvor, weshalb die Person, die sich um das Kind kümmert sich kaum noch etwas leisten könnte, wenn man sich die Kosten weiterhin nur 50/50 teilt.
Aus diesem Grund haben wir uns eine Faire Lösung gesucht und gefunden.
Wir machen einen Lohnausgleich. Der Partner, der nach der Geburt noch weiter Vollzeit arbeitet, ist für die Ausgleichszahlung verantwortlich.
Hierzu haben wir berechnet, wie hoch unser jeweiliges Gehaltsanteil an unserem Haushaltseinkommen ist.
Beispiel: Partner A verdient 1.800€ Netto im Monat und geht weiterhin vollzeit arbeiten, Partner B verdient 1.400€ im Monat und erhält nach der Geburt 400€. (fiktive Zahlen!) (Ich habe versucht die Berechnung unten so einfach wie möglich für euch zu halten, bei Fragen gern in die Kommentare schreiben)

Aus der Rechnung:
1.800€ / (1.800€+1.400€) *100
ergibt sich, dass Partner A vor der Geburt 56,25% des Haushaltseinkommens verdient hat. (Partner B 43,75%)

Dieses Verhältnis soll auch nach der Ausgleichszahlung bleiben.

Also berechnen wir das Haushaltseinkommen nach der Geburt.
1.800€ + 400€ = 2.200€

Von diesen 2200€ bleiben 56,25% bei Partner A und 43,75% bei Partner B

Somit ergibt sich folgende Rechnung für Partner A:
2.200 * 0,5625 = 1.237,50€

Partner B:
2.200 - 1.237,50€ = 962,50€

Daraus ergibt sich auch der zu leistende Lohnausgleich von Partner A an Partner B:
1.800€ - 1.237.50 = 562,50€

Zusätzlich empfinden wir es als Fair, dass der mit dem höheren Einkommen sich an den Gemeinschaftskosten prozentual mehr zu beteiligen. Auch hier in Höhe des Anteils am Haushaltseinkommen.

Annahme gemeinsame Ausgaben sind 900€.
Partner A
900€ * 0,5625 = 506,25€
Partner B
900€ - 506,25€ = 393,75€

Damit die ganze Berechnung für euch leicht von der Hand geht, habe ich euch einen kleinen Rechner unten reinprogrammiert, den ihr gern mit euren Daten füttern könnt. Ihr erhaltet dann die auf euch zugeschnittenen Ergebnisse direkt ausgespuckt 🙂

Empfehlung

Ich empfehle euch, für das gemeinsame Konto ein kostenfreies Girokonto zu wählen, um etwaige Kontoführungsgebühren zu sparen! 2 Anbieter die ich empfehlen kann sind: Comdirect* und 1822direkt*

Achtung Schenkungssteuer!

Bitte beachte die Schenkungssteuer beim Lohnausgleich! Alle Überweisungen, die einen Freibetrag von 20.000 Euro bei unverheirateten Paaren und 500.000 Euro bei verheirateten Paaren innerhalb von 10 Jahren übersteigen, müssen versteuert werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn diese Zahlungen für die Lebenshaltung sind und nicht zum Vermögensaufbau. Dies ist im zweifel schriftlich festzuhalten und zu beweisen! (Dies ist keine Steuerberatung)
In meinem Fall ist dies nicht sonderlich tragisch, da eh der Plan besteht demnächst einen Antrag zu machen 😉

Du bist an der Reihe

Wie hat dir der Rechner gefallen? Gab es Schwierigkeiten? Nutzt du/ihr ein ganz anderes Modell? Wenn ja, welches? Lass gern ein Kommentar da!

5 Gedanken zu „Kontomodelle für unverheiratete mit Kind inkl. Ausgleichszahlungen“

  1. Hi Finanzbiene,

    schön zu sehen, wie es andere machen. 🙂 Danke dafür. Wir hatten vor 9 Jahren dasselbe Thema. Person 2 erst Elternzeit und dann Teilzeit -> also weniger Gehalt. Auch wir haben uns überlegt was "gerecht" ist. Wenn ich euer Modell richtig verstehe, behaltet ihr den Gehaltsunterschied aus der beidseitigen Vollzeit aufrecht. Aus meiner Sicht wird dadurch nicht kompensiert, dass Person 2 eines Tages eine kleinere Rente/Pension durch die Teilzeit bekommen wird (aber vielleicht arbeitet ihr nach Elternzeit beide wieder Vollzeit, dann ist es etwas anderes).
    Wir haben es so gemacht, dass wir den Gehaltsunterschied, nachdem Nachwuchs da war, komplett eliminieren. D.h. wir werfen virtuell alles in einen Topf und was nach Abzug der Fixkosten übrig bleibt, wird durch 2 geteilt. Das benachteiligt zwar etwas denjenigen, der das höhere Gehalt in Vollzeit hatte, aber so what? Man ist schließlich in einer Partnerschaft. Die 3 Konten bleiben aber, jeder investiert und konsumiert seinen Teil nach eigener Verantwortung.

    Viel Spass mit dem Nachwuchs 🙂

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    • Hi Domi, danke für dein Kommentar und eure Herangehensweise an das Thema. Bei uns ist es so, dass wir zwar den Gehaltsunterschried beibehalten, allerdings übernimmt die Person mit mehr Gehalt auch einen größeren Anteil an den Fixkosten. Bei uns ist es so, dass ich knapp 200€ im Monat mehr habe, trage aber auch voll die Kosten für Fahrten zur Arbeit. Andernfalls wäre es so, dass ich arbeite und durch die Fahrtkosten im Monat weniger habe als mein Partner der das Kind betreut. Aber du hast recht, die Rente/Pension wird dadurch nicht kompensiert. Für die ersten 3 Jahre kompensiert der Staat soweit ich weiß einen Teil (Kindererziehungszeit). Wie händelt ihr z.B. Spritkosten (zur Arbeit) ?

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      • Wie händelt ihr z.B. Spritkosten (zur Arbeit) ?

        Sprit (Arbeit und alle anderen Fahrten) ist bei uns Teil der Fixkosten. Ausser einer von uns fährt ohne den anderen für sein eigenes Vergnügen in Urlaub (kam auch schon vor) dann tankt er halt auf seine Kosten nochmal nach. Aber generell ist das Budget auf dem Gemeinschaftskonto nicht so eng bemessen, wenns mal knapp wird schießen wir 50/50 nach.

        🙂

        Antworten
  2. Hallo,

    als wir Eltern geworden sind (vor über 16 Jahren) haben wir uns für ein gemeinsames Konto entschieden. Nur aus einem einzigen Grund, ich war zu geizig Kontoführungsgebühren zu zahlen. Wir sind da sehr baluäugig rangegangen.
    Glücklicherweise sind wir beide gleich sparsam, so dass es kaum zu Differenzen zwischen uns kam.
    Mittlerweile verfügen wir über zwei gemeinsame Konten, auf eins geht das Gehalt meines Mannes und auf eins geht mein Gehalt. Wir sind jedoch beide auf beiden Kontoinhaber. Von einem Konto gehen die Fixkosten ab, vom anderen die variablen Dinge wie Lebensmittel; Sprit und so.
    Wenn ich an unverheiratete Freunde denke, die damals gemeinsam Kinder bekommen haben, fanden nie Ausgleichszahlungen statt, obwohl das total logisch ist in meinen Augen. Schön, dass diese Generation von Eltern das ganze gleichberechtigter sieht. Bei mir war das - auf dem Land wohlgemerkt - noch sehr traditionell.
    Schöner Beitrag.
    Liebe Grüße
    Julia

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  3. Moin,
    bei uns läuft das Momentan über das Zwei-Konten Modell. Ich zahle alle gemeinsamen Fixkosten und idr. auch die (gemeinsamen) Einkäufe. Dafür überweist meine Freundin mir prozentual nach Haushaltseinkommen am Monatsanfang ihren Anteil. Wenn sie mal Einkäufe zahlt, wird das notiert und am Monatsende verrechnet.
    Wir wechseln aber demnächst auf das Drei-Konten Modell, und stellen alle Abbuchungen für Miete Nebenkosten etc. auf das Gemeinschaftskonto um und überweisen dann Anteilig unseren Teil. Mit der Hochzeit werden wir dann vermutlich auch die Gehaltseingänge auf das Gemeinschaftskonto legen und das Geld nach Abzug der Gemeinschaftskosten 50/50 auf unsere privaten Konten aufgeteilt, so dass jeder das gleiche Spar-/Spielgeld hat. Das würde dann auch beibehalten werden, wenn Elternzeit oder ähnliches ansteht.
    Ob es darüber hinaus noch einen Rentenausgleich (neben dem gesetzlichen) gibt, müssen wir noch überlegen/diskutieren. Persönlich sehe ich die gesetzliche Rente eher als Spielgeld fürs Alter, während die eigentliche Lebensführung durch Kapitalerträge sichergestellt werden muss/sollte.

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